Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tierheilpraxis Heutmekers
Glendy Heutmekers
Pütt 55
52525 Heinsberg
Deutschland
E-Mail: info@tierheilpraxis-heutmekers.de
Telefon: +49 2452 6877 929
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Tierheilpraktikerin, einschließlich naturheilkundlicher Behandlungen, Beratungen, Trainings- und Verhaltenscoachings sowie Hausbesuchen. Alle nachfolgenden Bestimmungen gelten gleichermaßen für Therapie- und Trainingskunden. Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle vereinbarten Trainingsstunden sowie für telefonisch vereinbarte Beratungstermine.
Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierheilpraktikerin und dem Tierhalter gemäß §§ 611 ff. BGB, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
§ 1. Anbieter / Vertragsschluss
1.1 Anbieter
Frau Glendy Heutmekers betreibt als Tierheilpraktikerin die mobile Praxis „Tierheilpraxis Heutmekers“. Sämtliche Leistungen und Angebote der Praxis erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.
Die Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es erneut einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Behandlungs- oder Trainingsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tierheilpraktikerin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Therapie oder Trainingsmaßnahme an die Tierheilpraktikerin wendet.
1.3 Zustimmung des Eigentümers
Sofern der Tierhalter nicht Eigentümer des zu behandelnden, zu beratenden oder trainierenden Tieres ist, muss der Eigentümer schriftlich der Behandlung, Beratung oder Trainingsmaßnahme sowie der Vergütung zustimmen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, dass diese Zustimmung vorliegt
1.4 Ablehnung des Vertrages
Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z. B.:
- Wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
- Wenn die Tierheilpraktikerin aus gesetzlichen Gründen nicht tätig werden darf
- Wenn die Tätigkeit zu einem Gewissenskonflikt führen könnte
Hinweis: Der Honoraranspruch der Tierheilpraktikerin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung oder Trainingsleistungen, bleibt bestehen.
1.5 Leistungsgebiet
Die Tierheilpraktikerin erbringt ihre Dienste ausschließlich im deutschen und niederländischen Raum.
1.6 Beratung und Leistungserbringung
Die Tierheilpraktikerin berät den Tierhalter fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten, die in ihrer Praxis zur Anwendung kommen, sowie deren Vor- und Nachteile.
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierheilkunde zur Beratung, Therapie oder Trainingsmaßnahme beim Tier erbringt die Tierheilpraktikerin ihre Dienste gegenüber den Tierhaltern.
Hinweis: Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB sowie auf Grundlage der AGB. Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.
1.7 Grundlage von Beratung und Behandlung
Grundlage von Beratung und Behandlung ist ein auszufüllender Anamnesebogen.
Der Tierhalter verpflichtet sich:
- Angaben zum Tier vollständig und wahrheitsgetreu zu machen
- Unaufgefordert über alle relevanten Umstände des Tieres zu informieren
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen
- Personen- und Adressdaten stets aktuell zu halten
§ 2. Dienstleistungen
Angeboten wird der tiernaturheilkundliche Untersuchungsgang inkl. Anamnese, Allgemeinuntersuchung, weitere Diagnostik, Befunderhebung und Behandlungsempfehlung. Hierbei finden folgende Therapieverfahren Anwendung:
- Bioresonanztherapie
- Phytotherapie
- Mykotherapie
- Homöopathie
- Akupunktur
- Futterberatung
Hinweis: Diese Methoden gehören überwiegend zur alternativen Medizin und sind wissenschaftlich nicht oder nicht abschließend anerkannt. Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.
Separat angeboten:
- Pferdetraining (ohne Anamnese, Untersuchung oder Diagnostik; ausschließlich Training und Verhaltenscoaching)
§ 3. Rechtliche Hinweise
3.1 Art der Leistungserbringung
Die Tierheilpraktikerin erbringt ihre Dienste in Form von:
- Naturheilkundlicher Beratung, Befundung und Therapie
- Trainings- und Verhaltenscoaching
Über die jeweiligen Methoden entscheidet der Tierhalter frei, nachdem er von der Tierheilpraktikerin umfassend über die anwendbaren Verfahren, deren Vor- und Nachteile sowie mögliche Risiken in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde.
Soweit der Tierhalter nicht entscheiden kann oder nicht entscheiden möchte, ist die Tierheilpraktikerin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters entspricht.
Hinweis: Telefonische Auskünfte können im Rahmen bestehender Verträge zur Klärung von Rückfragen oder Beratung während der laufenden Behandlung oder Trainingsmaßnahme erfolgen. Sie gelten nicht als eigenständige Leistung.
3.2 Abgrenzung zur Schulmedizin
Die Behandlung ersetzt keine tiermedizinische Beratung oder Notfallversorgung. Die angebotenen Methoden sind teilweise schulmedizinisch nicht anerkannt und spiegeln nicht unbedingt den Stand der Wissenschaft wider. Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.
3.3 Überweisung an einen Tierarzt
Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behält sich die Tierheilpraktikerin das Recht vor, an einen Tierarzt zu überweisen.
3.4 Kein Garantieversprechen
Es wird keine Garantie für das Erreichen des Therapie- oder Trainingsziels übernommen. Die Maßnahmen werden individuell an Tier, Art, Rasse, Alter, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen angepasst.
3.5 Mitwirkungspflicht des Tierhalters
Erfolge bei Therapie und Training setzen konsequente Umsetzung voraus, auch außerhalb der Sitzungen. Aktive Mitwirkung ist nicht zwingend, jedoch kann die Tierheilpraktikerin die Leistung abbrechen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, Auskünfte unvollständig sind oder Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Schäden oder Tod des Tieres aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Tierheilpraktikerin.
3.6 Verzögerungen bei Hausbesuchen
Bei unvorhersehbaren Verzögerungen durch Verkehr oder Wetter wird der Tierhalter unverzüglich informiert.
3.7 Erstreaktionen / Erstverschlimmerungen
In Einzelfällen können Erstreaktionen auftreten; der Tierhalter wird informiert und die Anwendungen ggf. angepasst.
3.8 Medikamente und Labor Untersuchungen
Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, nur frei verkäufliche Tierarzneimittel (ad us. vet.) zu empfehlen oder abzugeben. Medikamente, die verschreibungspflichtig sind, werden nicht verordnet.
Sofern im Rahmen der Behandlung Labor Untersuchungen erforderlich sind, werden diese durch Fremdlabore durchgeführt und dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Auswahl des Labors erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Tierheilpraktikerin, jedoch ohne Haftung für die Ergebnisse oder deren Interpretation.
§ 4. Haftung
4.1 Haftung für mitgegebenes Zubehör
Die Tierheilpraktikerin übernimmt keine Haftung für mitgegebene, transportierte oder abhandengekommene Gegenstände, Geräte, Hilfsmittel, Trainingsutensilien oder sonstiges Zubehör des Tierhalters, unabhängig davon, ob diese während der Behandlung, Trainingsmaßnahme oder bei Hausbesuchen verwendet werden.
4.2 Haftpflichtversicherung des Tierhalters
Der Tierhalter bestätigt, dass für das betreute Tier eine gültige Tierhaftpflichtversicherung besteht, um mögliche Schäden an Dritten abzudecken. Die Tierheilpraktikerin kann einen Nachweis der Versicherung verlangen.
4.3 Haftung für Schäden durch Mitwirkung des Tierhalters
Die Tierheilpraktikerin haftet nicht für Schäden am Tier, die durch Handlungen, Unterlassen oder Mitwirkung des Tierhalters während einer Behandlung, Trainingsmaßnahme oder Beratung entstehen.
4.4 Haftung des Tierhalters
Der Tierhalter bleibt während der gesamten Behandlungs- oder Trainingsmaßnahme Tierhalter im Sinne des § 833 BGB.
Er haftet der Tierheilpraktikerin, deren Eigentum sowie Dritten gegenüber unmittelbar und in voller Höhe für alle Schäden, die das Tier verursacht, einschließlich Verletzungen oder Schäden an Personen, Eigentum oder sonstigen Gegenständen.
4.5 Ausschluss von Ansprüchen aus Fehlinformation
Ansprüche des Tierhalters aus versehentlicher, unwissentlicher oder unvollständiger Information durch die Tierheilpraktikerin sind, soweit nach geltendem Recht zulässig, ausgeschlossen.
4.6 Kein Heilversprechen / subjektiver Erfolg
Die von der Tierheilpraktikerin angewendeten naturheilkundlichen Verfahren, Trainingsmethoden und Beratungsleistungen sind überwiegend nicht schulmedizinisch oder wissenschaftlich anerkannt. Ein subjektiver oder garantierter Erfolg der Methoden wird nicht zugesichert, und ein Heilversprechen wird weder ausdrücklich noch stillschweigend gegeben.
4.7 Haftung bei höherer Gewalt
Die Tierheilpraktikerin haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturereignisse (Unwetter, Überschwemmungen), Verkehrsstörungen, Streiks oder unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung von Terminen verhindern.
4.8 Haftung für Folgeschäden
Die Tierheilpraktikerin übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Behandlung, Trainingsmaßnahme, Beratung oder deren Unterlassung entstehen.
4.9 Haftung für Dritte
Sofern Helfer, Assistenten oder externe Fachkräfte im Auftrag der Tierheilpraktikerin tätig werden, erfolgt dies unter der Verantwortung der Tierheilpraktikerin. Haftungsansprüche gegenüber Dritten, die nicht direkt von der Tierheilpraktikerin eingesetzt wurden, sind ausgeschlossen.
4.10 Haftung für bereitgestellte Trainingsgeräte, Futter oder Materialien
Die Tierheilpraktikerin übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die durch vom Tierhalter bereitgestellte Trainingsgeräte, Futtermittel oder sonstige Materialien entstehen.
§ 4.a. Haftung bei Trainings und Coachings
4.a.1 Risiko
Der Kunde/Teilnehmer erkennt das erhöhte Verletzungsrisiko beim Umgang mit Pferden und Tieren an und übernimmt es bewusst.
4.a.2 Haftung
Die Tierheilpraktikerin haftet nicht für Schäden an Personen, Tieren oder Eigentum, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies umfasst auch Verschuldens- und Gefährdungshaftung bei arteigenem Verhalten des Tieres.
4.a.3 Diebstahl/Verlust
Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder Ausrüstung.
4.a.4 Erfolg/Qualität
Keine Garantie für Erfolg oder Trainingsqualität; Verpflichtung nur zur sorgfältigen Bemühung.
4.a.5 Gesundheitszustand
Der Kunde versichert die Gesundheit seines Tieres; gesundheitliche Probleme liegen in der Eigenverantwortung. Tierarzt oder Fachpersonal sind im Zweifel hinzuzuziehen.
4.a.6 Daten/Unterlagen
Versand von Unterlagen oder digitalen Daten erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 5. Gebühren
5.1 Entgeltpflicht und Preisverzeichnis
Die Tätigkeit der Tierheilpraktikerin erfolgt entgeltlich. Die konkreten Gebührensätze ergeben sich, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses wird dem Tierhalter vor dem Ersttermin oder der ersten Trainingsmaßnahme ausgehändigt.
5.2 Zahlungsmodalitäten
Das Entgelt ist für jeden Behandlungstag oder jede Trainings-/Coachingstunde vom Tierhalter unmittelbar in bar oder mittels Sofortüberweisung an die Tierheilpraktikerin zu entrichten. Abweichende Zahlungsregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
5.3 Zahlungsziel und Zahlungsverzug
Das Zahlungsziel beträgt vierzehn Kalendertage nach Erhalt der Rechnung (§ 271 Abs. 2 BGB). Bei Überschreitung dieser Frist befindet sich der Tierhalter ohne weitere Mahnung automatisch in Zahlungsverzug.
5.4 Mahnverfahren und Mahngebühren
Die Tierheilpraktikerin wird zunächst eine Mahnung versenden. Erfolgt die Zahlung danach nicht, ist sie berechtigt, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Für die erste Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 6 EUR auf der folgenden Rechnung berechnet. Diese Regelung gilt für alle Rechnungen, die vom Tierhalter ausgestellt und nicht fristgerecht beglichen werden.
5.5 Zusatzgebühren bei Terminen außerhalb der regulären Sprechzeiten
Für Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten, einschließlich Trainings- und Coachingmaßnahmen, können zusätzliche Gebühren anfallen:
a) Wochenend- oder Feiertagstermine: + 25 EUR
b) Notfalltermine am gleichen Tag: + 30 EUR
5.6 Abrechnung der Zusatzgebühren
Die in Absatz 5.5 genannten Zusatzgebühren sind zusätzlich zur regulären Behandlungs-, Trainings- oder Coachinggebühr zu entrichten.
§ 6. Terminort, Terminabsagen und Kommunikationsweg
6.1 Terminort
Die Tierheilpraktikerin betreibt eine mobile Praxis. Behandlungen, Trainings und Coachings finden beim Tierhalter vor Ort, im Stall oder an einem vereinbarten Ort statt.
6.2 Vereinbarung von Terminen
Termine gelten als verbindlich vereinbart, sobald sie von der Tierheilpraktikerin per Post, Fax, E-Mail, telefonisch oder im persönlichen Gespräch bestätigt wurden. Dies gilt gleichermaßen für Behandlungen, Trainings, Coachings und telefonische Beratungstermine.
6.3 Absage durch den Tierhalter / Kunde
Der Tierhalter ist verpflichtet, Termine spätestens 48 Stunden vor Beginn telefonisch oder per E-Mail (info@tierheilpraxis-heutmekers.de) abzusagen. Absagen über WhatsApp, Social-Media-Kanälen oder andere Messaging-Dienste sind nicht rechtswirksam.
6.4 Ausfallgebühr
Erfolgt die Absage nicht oder verspätet, ist die Tierheilpraktikerin berechtigt, 100 % der vereinbarten Gebühr für den Termin in Rechnung zu stellen. Bei Nicht-Erscheinen oder kurzfristiger Absage eines vereinbarten telefonischen Beratungstermins wird eine Pauschale in Höhe von 20 € fällig. Die Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail (info@tierheilpraxis-heutmekers.de) erfolgen. Absagen über WhatsApp, Social-Media-Kanälen oder andere Messaging-Dienste sind nicht rechtswirksam.
6.5 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Tierhalter bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden durch die Nichtinanspruchnahme des Termins niedriger ist als die berechnete Gebühr. Ebenso ist die Tierheilpraktikerin berechtigt, nachzuweisen, dass der Schaden durch alternative Nutzung des Termins reduziert wurde. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung des nachgewiesenen geringeren Schadens.
6.6 Absage durch die Tierheilpraktikerin
Die Tierheilpraktikerin behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine kurzfristig wegen Krankheit, höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Tierhalter wird hierüber rechtzeitig informiert. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.
6.7 Geltung für alle Leistungen
Diese Regelungen gelten gleichzeitig für alle vereinbarten Behandlungen, Trainingsstunden, Coachings sowie telefonisch vereinbarte Beratungstermine.
§ 7. Rücktritt bei Hausbesuchen
Tritt der Tierhalter bei Ankunft der Tierheilpraktikerin von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten in Höhe von -100% der ursprünglichen - und zuzüglich der Wegegebühren in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§ 8. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zukommen lassen an:
Tierheilpraxis Heutmekers
Glendy Heutmekers
Pütt 55
52525 Heinsberg
E-Mail: info@tierheilpraxis-heutmekers.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 9. Datenschutz
9.1 Schweigepflicht
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierheilpraktikerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis des Tierhalters davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmt. Sobald die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Darüber hinaus gelten die Richtlinien der DSGVO, die auf der Website www.tierheilpraxis-heutmekers.de eingesehen werden können.
9.2 Gesetzliche Ausnahmen
Absatz 9.1 ist nicht anzuwenden, wenn die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht jedoch an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
9.3 Handakte
Die Tierheilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch keine Herausgabe der Handakte verlangen. Absatz 9.2 bleibt unberührt.
9.4 Behandlungsakte
Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Tierheilpraktikerin diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
9.5 Nutzung von Fotos und Videos
Die Tierheilpraktikerin behält sich das Recht vor, im Rahmen der Behandlung, Beratung oder Trainingsmaßnahme Fotos und Videos von Tieren sowie deren Haltern anzufertigen. Diese können zu dokumentarischen oder werblichen Zwecken (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder auf Flyern) genutzt werden.
Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Fotos und Videos, auf denen auch der Tierhalter oder andere erkennbar abgebildet sind, von der Tierheilpraktikerin ohne eine separate schriftliche Zustimmung für diese Zwecke verwendet werden dürfen.
Sollte der Tierhalter dies nicht wünschen, kann er dies jederzeit schriftlich mitteilen und der Verwendung widersprechen.
9.6 Verantwortung des Tierhalters
Der Tierhalter versichert, dass auf den Fotos/Videos keine Dritten ohne deren Zustimmung erkennbar sind. Für Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte Dritter übernimmt der Tierhalter die Verantwortung.
9.7 Elektronische Daten
Der Versand von Unterlagen oder digitalen Daten erfolgt auf Risiko des Tierhalters. Die Tierheilpraktikerin haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder fehlerhafte Übertragung.
§ 10. Urheberrecht
10.1 Schutz der Inhalte
Die im Rahmen der Behandlung, Beratung oder Trainingsmaßnahme zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Hinweistexte) sind urheberrechtlich geschützt. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten.
10.2 Nutzung zu eigenen Zwecken
Es werden keine Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte an den Inhalten auf den Tierhalter übertragen. Der Tierhalter ist nur berechtigt, den Inhalt zu eigenen Zwecken zu nutzen.
10.3 Keine Weitergabe
Der Tierhalter ist nicht berechtigt, die Inhalte im Internet oder anderweitig Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen, insbesondere nicht in sozialen Netzwerken.
10.4 Keine öffentliche Wiedergabe
Eine öffentliche Wiedergabe, Weiterveröffentlichung oder gewerbliche Vervielfältigung der Inhalte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und sonstige Rechtsvorbehalte dürfen nicht entfernt werden. Urheberrechtsverletzungen werden rechtlich verfolgt.
§ 11. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für alle angebotenen Leistungen, einschließlich des ganzheitlichen Pferdetrainings, Trainingsstunden, Beratungen und Coachings.
§ 12. Meinungsverschiedenheiten
12.1 Beilegung
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungs- oder Trainingsvertrag sowie den AGB sollten gütlich beigelegt werden.
12.2 Schriftliche Darstellung
Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
12.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag, insbesondere für Rechnungsstellung und rechtliche Ansprüche, ist Heinsberg. Die Leistungen selbst werden mobil beim Tierhalter erbracht
12.4 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Heinsberg als Gerichtsstand vereinbart.
§ 13. Salvatorische Klausel
13.1 Gültigkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungs- oder Trainingsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.
13.2 Ersatzregelung
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist in freier Auslegung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteienwillen am nächsten kommt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Versionsnummer der AGB: 1.0 – Stand: 12.12.2025
